Antrag

Der Rat der Stadt Tecklenburg möge beschließen, die Verwaltung mit der Planung von RLT-Anlagen und Beantragung entsprechender Förderungen des Bundes für die Tecklenburger Grundschulen zu beauftragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausweitung des Antrags auf weitere förderfähige Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (z.B. Kitas) zu prüfen.

Begründung:

Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die erste Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kraft getreten.

Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wird das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Ab 11. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden.

Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort.

Für die FDP Fraktion im Rat der Stadt Tecklenburg

Mit freundlichem Gruß

Dirk Wieschebrock

Weitergehende Informationen zur Förderung:

Zum Förderverfahren für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen (BMWi)

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